Über die Gelbwesten

 

Wer sind die Gelbwesten?


Gelbwesten sind alle Angehörigen der Spezies Mensch, unabhängig von Hautfarben, Nationen, Alter, Geschlecht, Sexualität, Glaubensrichtung, die sich vereint in der Öffentlichkeit in gelber Weste zeigen. Sie sehen sich als gemeinsame Bewohner des Planeten Erde mit entsprechender Verantwortung. Die Gelbwesten sind keine "Fraktion", die sich vereint, um gegen eine andere "Fraktion" zu kämpfen. Eher sind sie eine Vereinigung aller, die sich für eine bessere Zukunft entscheiden und auch bereit sind etwas dafür zu tun.

Gelbwesten sind überwiegend diejenigen, die äußere Einflüsse richtig zu kanalysieren gelernt haben, bewusst mit offenen Augen die Realität betrachten und sich für Gleichgesinnte zu erkennen geben. Sie sind ein Erdenvolk, die ihre (noch eingeschränkte) Freiheit zurückerlangen, egal ob mentaler oder physischer Natur.
Sie sind Bürger, die die Welt verbessern können, solange sie sich selbst dafür einsetzen.
International bekannt wurden die Gelbwesten am 17. November 2018, als sie in ganz Frankreich demonstrierten. In Deutschland sind sie das erste mal am 01. Dezember 2018 in vielen Bundesländern aufgetaucht. Seitdem gibt es jeden Samstag in vielen Ländern Gelbwesten Demos.
Anders als in den Mainstream Medien beschrieben, schwächt diese Bewegung nicht ab, im Gegenteil es werden immer mehr.


Was wollen die Gelbwesten?

In erster Linie möchten sie Verantwortung tragen und ihre Schulden begleichen.
Und zwar schulden sie den nächsten Generationen eine gute Zukunft.

Sie demonstrieren in gelben Warnwesten für (das was gut ist,) gesündere/natürlichere Nahrung, natürlichere Medizin, Entscheidungsfreiheit über Impfungen, ehrliche Medien, bürgernahe Politik, überschaubare Gesetze, freie Bildung, niedrige Steuern, mehr Freifahrtzonen, mehr Finanzen in der eigenen Tasche, mehr Menschlichkeit, mehr freie Selbstbestimmung, mehr Unabhängigkeit, freies Internet, alternative Energieerzeugung (siehe Russland, Indien), mehr Meinungsfreiheit, mehr Pressefreiheit, mehr Familienförderung, mehr technischen, als auch geistigen Fortschritt und vieles mehr.


Wofür stehen die Gelbwesten

Gelbwesten stehen für LÖSUNGEN, statt für Probleme.
Sie stehen vor allem für EINHEIT, aber auch für die Rückerlangung der öffentlichen Ordnung, Zusammenhalt, Freiheit, und Gleichberechtigung bis hin zum Weltfrieden.
Das wichtigste Ziel ist das Ende der Spaltung der herrschenden Klasse (Vatikan, Banken, Regierungen, Medien).
Sie stehen für die friedliche und vernünftige Herrschaft des vereinten Menschenvolkes.
Aber auch gegenseitige Wertschätzung, Akzeptanz, Respekt, Nächstenliebe, Unterstützung.
Fortschritt, Kulturerhaltung und Vielfalt in allen Aspekten.
Sie sagen ja zur freier, weltweiter Migration aber auch Emigration, solange sie auf Basis von Dankbarkeit und Anpassung geschieht. Ein gemeinsames, faires und friedvolles Zusammenleben muss gewährleistet sein.


Wogegen sind die Gelbwesten?

Es gibt unzählige Punkte, an denen Verbesserungen notwendig sind. Jeder kennt sie, es sind sowohl individuelle als auch allgemeine Themen. Es geht darum, gemeinsam Lösungen zu finden und umzusetzen.
Es ist ein Fehler, ausschließlich gegen etwas zu sein, ohne eine Lösung anzubieten. Sie sind nicht gegen etwas, sondern sie konzentrieren uns ganz darauf WOFÜR sie sind. Beschwerdeführer haben in der ganzen Geschichte der Menschheit noch nie etwas erreicht. Deshalb ist es nicht ihre Vorgehensweise gegen etwas zu sein.
Sollten einige Veranstalter dieses Prinzip nicht verstanden haben, ist es ratsam, diesen darauf hinzuweisen.
Sie sind sich der Macht der Schöpfung voll bewusst und leben aus freier Entscheidung nach diesen Prinzipien. (=Positives Denken, Verneinungen vermeiden, bewusste Fokussierung, Zuarbeit auf eigene Wünsche & Ziele, keine falsche Bescheidenheit)
 

Was müssen die Gelbwesten beachten?

Hintergrundinformation:
Es gibt sehr einflussreiche Kräfte, die kein Interesse an einem freien, unabhängigen, vereinten, gesunden, intelligenten Volk haben.
Die stärkste Waffe dieser Kräfte ist die der Spaltung (=Teile und herrsche). Es wird versucht die Menschen in verschiedene Lager aufzuspalten und sie gegeneinander auszuspielen.
Daher liegt der Fokus in erster Linie auf VEREINIGUNG aller gemeinsamen Nenner sowie Respekt, Wertschätzung, Dankbarkeit und Hilfsbereitschaft.
Es ist von Notwendigkeit, jegliche Versuche der Spaltung zu dokumentieren und offenzulegen. Helfershelfer dieser einflussreichen Gegenspieler sind auf die Weise programmiert worden, dass sie denken, sie würden nur Befehle ausführen. Daher gilt es, sie an deren eigene (niemals abtretbare) Eigenverantwortung zu erinnern.

Vorbereitung auf Demonstrationen:
Eine Versammlung muss angemeldet sein. Das kann einer aus der Versammlung entweder im Vorraus oder direkt als Spontanversammlung anmelden.

Auf den Plakaten und Schildern sollte nicht stehen, wogegen man ist, sondern wofür man ist.
Gedanken und Aufmerksamkeit ziehen Realität an (siehe Quantenphysik). Aus diesem Grunde, ist man guter Dinge, seine Wünsche und Ziele auf den Plakaten, Bannern, Flyer etc zu schreiben.

Gewalt und Provokationen nicht beantworten, sondern ausreichend dokumentieren.
Verteilt positive Energien (siehe Physik - alles ist Energie) in Form von netten Gesten, Spenden/Hilfe an Bedürftigen, Respekt und Mitgefühl. Es ist ratsam auch diese guten Taten zu dokumentieren.

Wichtig ist, dass man gute Laune und Humor mitbringt.


Wie melde ich eine Gelbwesten Kundgebung/Demonstration an?

Anmeldung einer Versammlung

Was ist eine Versammlung?

Eine Versammlung ist immer dann gegeben, wenn ihr euch in einer Gruppe von 2 Personen oder mehr zusammenfindet, um öffentlich politisches Gedankengut zu äußern. Egal ob Demonstration, Flyer verteilen oder Infostand –  immer wenn ihr in der Gruppe öffentlich politisch aktiv werdet, sollte das angemeldet werden. So ist es zumindest von Seiten der Polizei und anderer Behörden gerne gesehen.
In diesem To-Do werdet ihr den ein oder anderen rechtlichen Begriff lesen und auch ansonsten wirkt der Umgang mit Behörden und Polizei immer etwas unbequem und fremd. Tatsächlich ist eine Versammlungsanmeldung aber wirklich einfach und meist schon mit einem simplen Fax erledigt. Dennoch möchten wir euch möglichst Umfangreich und bezüglich aller Eventualitäten informieren ;)
Mensch muss aber zwei Arten von Versammlungen unterscheiden:

Öffentliches Gelände oder Privates Gelände!

Zunächst stellt sich die Frage: Wo soll eure Aktion stattfinden? In der Fußgängerzone, auf dem Marktplatz, auf der Straße vor einem Geschäft oder in der Schule, der Uni, in einem Einkaufscenter oder auf einem Parkplatz?
Ihr müsst euch erkundigen bzw. überlegen, ob es sich um privates Gelände, z. B. der Uni oder um öffentliches Gelände handelt, z. B. eine Fußgängerzone.
Handelt es sich um privates Gelände, müsst ihr die Aktion/Versammlung mit dem Besitzer ausmachen, also der Unileitung, der Schulleitung, der Kaufhausleitung usw.
In diesem Fall gibt es keinen vorgeschrieben Weg der Anmeldung! Macht das ganze mit den Verantwortlichen/Besitzen aus und lasst euch die Genehmigung schriftlich geben, damit es nicht heißt, ihr hättet unerlaubt eine Versammlung auf dem Privatgrundstück eines anderen organisiert!
Handelt es sich um eine Aktion/Versammlung/Demo auf öffentlichem Gelände, das sozusagen der Stadt gehört, müsst ihr selbige bei der Stadt bzw. dem Ordnungsamt der Stadt oder in manchen Bundesländern bei der Polizei anmelden. Im Folgenden wird es ausschließlich um diesen Fall (öffentliches Gelände) gehen!

Ab wann muss eine Versammlung angemeldet werden?

Konkret solltet ihr ab 2 Personen aufwärts alle öffentlichen Aktionen beim Ordnungsamt / Polizei anmelden. Es handelt sich wirklich nur um eine Anmeldung und es bedarf eurer Aktion keiner Genehmigung. Zumindest theoretisch hat in Deutschland jede/r das Recht, die eigene Meinung frei und auch in der Gruppe zu äußern. Die Anmeldung muss 48 Stunden vor der ersten Ankündigung an die zuständige Behörde gehen. Die erste Ankündigung ist gegeben, wenn ihr beispielsweise Pressemitteilungen losgeschickt habt, Plakate und Flyer für die Veranstaltung  verteilt  oder im Internet und anderweitig für eure Kundgebung zu mobilisieren angefangen habt.

Achtung Infostand!

Ein Infostand ist faktisch keine Versammlung, sondern gilt als „Sondernutzung“ des öffentlichen Raumes. Dafür können nach  einer städtischen Satzung Gebühren entrichtet werden. Diese sollten jedoch 20€ nicht übersteigen! Nicht jede Stadt verlangt aber Gebühren! Für diese „Sondernutzung“, also den Infostand, müsst ihr dann eine Genehmigung bekommen, die ihr auch beim Stand immer dabeihaben und ggf. der Polizei vorzeigen müsst.

Tipp:

Ihr könnt einen  Infostand als „Kundgebung“ anmelden. Das liegt u. a. daran, dass ein „Infostand“ oft eine gewerbliche Sache, z. B. ein Stand zur Vermarktung und Promotion von Firmenprodukten ist. Für solche gewerblichen Veranstaltungen kann die Stadt auch Gebühren nehmen! Mit einer Anmeldung als Kundgebung mit Tisch etc. als Kundgebungsmittel entstehen im Normalfall keine Probleme und ihr könnt eure Kosten senken.
Gegen Gebührenbescheide für Versammlungen kann Widerspruch gegen die Bescheid ausstellenden Behörde eingelegt werden! Dieser muss (als formloser Brief) fristgerecht (Frist steht auf dem Gebührenschein) und mit der Begründung, dass das  Bundesverfassungsgericht dies verboten hat, eingereicht werden! Genaueres über  „wo“ und „wie“ ihr Widerspruch einlegen müsst, steht auf dem Gebührenschein. Es empfiehlt sich, Rechtsbeistand (Anwalt) zu holen.

Wo muss angemeldet werden?

Die zuständige Behörde ist in den meisten Fällen das Ordnungsamt oder in manchen Bundesländern (z.B. NRW) die Polizei. In kleineren Gemeinden kann es passieren, dass kein Ordnungsamt vorhanden ist. Falls das der Fall, ist fragt ihr am besten im Rathaus nach, wohin die Anmeldung geschickt werden soll. Auch kann mensch beim Ordnungsamt oder der Gemeinde immer erfragen, wo genau denn die Anmeldung hin gesendet werden soll.
Also ob zum Ordnungsamt selbst, zur Polizei oder zur Gemeinde.

Wie sieht eine Anmeldung aus?

Meldet unbedingt alles, was ihr unternehmt, als Versammlung an.  Die Anmeldung selbst ist meist eine formlose schriftliche Mitteilung, die dem Ordnungsamt zugesandt wird. Es gibt für die Anmeldungen meistens auch einen vorgefertigten Fragebogen, den ihr ausfüllen und den Behörden zusenden könnt. Den Fragebogen erhaltet ihr entweder im Internet auf der Homepage eurer Stadt oder bei der zuständigen Behörde. Gebt nur das an, was auch im Fragebogen gefordert ist.
Wenn es kein solches Formular gibt, sendet einfach ein selbst verfasstes Dokument, welches die entsprechenden Angaben enthält.

Was müssen wir in einer Anmeldung alles angeben?

Den/die Veranstalter/in:

Der/die Veranstalter/in kann eine Einzelperson, eine Organisation oder eine Vereinigung sein.  Es muss die komplette Anschrift angegeben werden.

Den/die Ansprechpartner/in:

Das ist die Person, mit der die Behörden kommunizieren. Sie bekommt auch eine Anmeldebestätigung mit Auflagen zugesandt. Eine Person kann Veranstalter/in, Versammlungsleiter/in und Ansprechpartner/in zugleich sein.

Den Platz oder Weg der Veranstaltung:

Also der Platz, an dem ihr steht oder wo ihr lang geht. Hier empfiehlt es sich möglichst genau zu beschreiben, wo ihr hin wollt. Also Straße, Hausnummer und Sachen wie auf dem Gehsteig, in Parkbucht so und so oder direkt am Denkmahl XY. Je mehr Interpretationsspielraum ihr den Behörden lasst, desto leichter können sie euch an einen anderen Ort als von euch geplant platzieren (ob gewollt oder ungewollt). Wenn euch ein Ort verwährt wird, muss das rechtlich begründet sein. Beispielsweise handelt es sich bei dem angemeldeten Platz um Privatgelände. Es muss euch aber eine Alternative angeboten werden. Ihr habt ein Recht in Hör- und Sichtweite von Objekten zu demonstrieren. Lasst euch das nicht nehmen.

Zeit und Datum der Veranstaltung:

Also einfach an welchem Tag und von wann bis wann eure Versammlung stattfinden soll. Gebt hier lieber etwas mehr Zeit an, als ihr benötigen werdet. Es ist für euch überhaupt kein Problem, die Versammlung vorzeitig zu beenden oder etwas später anzufangen. Falls ihr ohne Anmeldung gerne noch eine halbe Stunde weiter machen wollt, ist es einzig und allein die Toleranzbereitschaft der Polizei, die euch dies erlaubt oder verbietet.

Das Thema der Veranstaltung:

Hier empfiehlt es sich möglichst allgemein zu bleiben. Ein Motto könnte sein „Goldgedeckte Bargeld-Währung“, „Mehr Meinungsfreiheit“ oder „Mehr Mitbestimmungsrecht“. Mehr müssen die Behörden nicht wissen. Wieso also mehr angeben?

Die Versammlungsleitung:

Diese Person ist für den geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung Ansprechpartner für Polizei und andere Behörden. Die Versammlungsleitung muss volljährig und während der gesamten Veranstaltung anwesend sein. Aus diesem Grund empfiehlt es sich eine/n Stellvertreter/in anzugeben, da ihr eure Aktion sonst vergessen könnt, falls die Versammlungsleitung beispielsweise krank ist. Ist jedoch eine Stellvertretung angemeldet und anwesend, könnt ihr eure Versammlung trotzdem abhalten. Die Vertretung muss ebenfalls volljährig sein. Angegeben werden müssen bei beiden Personen der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, die Anschrift und die Telefonnummer. Auch sie bekommt eine Anmeldebestätigung mit Auflagen zugesandt.

Der Ablauf der Versammlung:

Also ob und wer als Redner/in auftreten soll (hier empfiehlt sich immer „wechselnde Personen“ anzugeben), ob sonstige spezielle Programmpunkte geplant sind, wie viele Teilnehmer/*innen ungefähr erwartet werden (muss nicht besonders konkret sein), ob ihr Lautsprecherverstärkung einsetzen wollt, ob ihr Fahrzeuge habt, die sich mit einer Demo fortbewegen und andere Kundgebungsmittel. Bei anderen Kundgebungsmitteln empfiehlt es sich, alles Mögliche anzugeben, auch wenn ihr nicht wisst, ob ihr es tatsächlich verwendet. So kann die Polizei später schlechter irgendwelche Gegenstände verbieten, da sie ja offiziell genehmigt wurden. In manchen Städten bekommt ihr Lautsprecher erst ab 50 Teilnehmer/*innen genehmigt. Es kann also hilfreich sein, bei der Anmeldung 50 Teilnehmer/*innen anzugeben (wenn diese Zahl auch ungefähr erreichbar ist).  Fahrzeuge, die zum Anliefern von Materialien dienen, müssen nicht angegeben werden.

Wichtig bei Marschdemos/Demoumzügen:

Handelt es sich bei eurer geplanten Aktion um eine Marschdemo, also einen Demoumzug, solltet ihr den genauen Zeitablauf und die Demoroute bei der Anmeldung angeben! Um bei der Demoroute keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, solltet ihr die Route nicht nur ganz genau schriftlich beschreiben, sondern auch auf einem ausgedruckten Stadtplan nachzeichnen. Außerdem solltet ihr die einzelnen „Punkte“ angeben, an welchen der Demozug hält, z. B. für Redebeiträge oder um vor bestimmten Geschäften noch einmal extralaut zu protestieren!

Musterbrief für die Anmeldung einer Kundgebung:

Kundgebungsanmeldung:
Betreff:Kundgebungsanmeldung
Tag/Uhrzeit35.11.2020; 10.00 Uhr – 18:00Uhr
Ort:z. B. Fußgängerzone vor dem Rathaus (Rathausstr. 1) auf
dem Bürgersteig
Thema:Zukunft
Veranstalter/in:Gelbe Westen Deutschland
Ansprechpartner/in:Mustermann, Musterstraße 1, Plz/Ort, 01234/567978 geb.
17.04.1977
Versammlungsleiter/in:Mustermann, Musterstraße 1, Plz/Ort, 01234/567987 geb.
17.04.1977
Stellvertreter/in:Mustermann, Musterstraße 2, Plz/Ort, 01234/56789 geb.
17.04.1977
Vrs. Anzahl der Teilnehmer/*innen:5-55 Personen
Als Redner/*innen treten auf:wechselnde Personen
Einsatz elektronischer Verstärker:Wird beantragt (1 Megafon)
Kundgebungsmittel:Warnwesten, Flyer, Transparente, Megaphon, Unterschriftenlisten, Kreide,
Anschauungsmaterialien, Flaggen, Biertischgarnitur und
Pavillon, TV, DVD-Player

Wie kommt die Anmeldung zur
Behörde?

Das Übermitteln der Anmeldung erledigt ihr am besten per Postweg oder Fax. Beides sind Kommunikationswege, die sich nachweisen lassen. Beim Postamt bekommt ihr auf Wunsch eine Bestätigung, dass ihr den Brief abgeschickt habt (kostet extra) und am Faxgerät lässt sich ein Sendebericht erstellen. Es kann passieren, dass die Behörden eure Anmeldung verlegen und dann zu dem Entschluss kommen, ihr hättet eure Versammlung nicht angemeldet. Wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr die Anmeldung versandt habt, ist das im Streitfall recht nützlich. So etwas kommt selten vor, aber es schadet nicht, dagegen gewappnet zu sein.

Die Anmeldung ist abgeschickt – was passiert jetzt?

Die zuständige Behörde wir die Anmeldung jetzt bearbeiten und euch dann eine Anmeldebestätigung zusenden. Darin enthalten sind Auflagen, eine Begründung, warum diese Auflagen verhängt wurden und eine Rechtsbelehrung. Am besten nehmt ihr alles, was ihr von den Behörden erhalten habt auch zur Versammlung mit. So können euch die Beamten vor Ort schlecht Sachen verbieten, die laut Auflagen erlaubt sind. Oder zumindest habt ihr im Konfrontationsfall eine bessere Argumentationsgrundlage.

Wichtig:

Versammlungen dürfen nicht „einfach“ so nicht genehmigt werden. Es gibt Gründe, die Versammlung zu verschieben, nur an einem anderen Ort zu genehmigen oder bestimmte Auflagen festzulegen. Gründe können sein, dass bereits eine Versammlung statt findet oder die Anmeldung zu kurzfristig eingegangen ist. Letzteres gilt nur als Begründung, wenn von Seiten der Behörden größere Maßnahmen eingeleitet werden müssen (Straßensperren etc.). Egal was ist, ihr müsst immer die Begründung erfahren, warum ihr euch nicht versammeln dürft. Falls die Begründung nicht nachvollziehbar ist, schaltet einen rechtsverständige Person ein.

Grundsätzlich gilt:

Jede Versammlung ist erlaubt und bedarf zwar einer Anmeldung, aber keiner Genehmigung oder Erlaubnis von Seiten der Behörden. Die Anmeldung dient lediglich dem Zweck, dass sich die Stadt auf den Trubel vorbereiten kann. Die Versammlung darf euch nicht verboten werden! Deutsche Staatsbürger haben ein Anrecht darauf, in Hör- und Sichtweite von Objekten zu demonstrieren. Die Rechte von Nicht-Staatsbürgern sind leider etwas eingeschränkter.

Was sind Auflagen?

Auflagen sind Einschränkungen, die Behörden erlassen können. An diese Auflagen sollte sich gehalten werden, da sonst die Versammlung von der Polizei aufgelöst werden kann. Auch kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Der/Die Versammlungsleiter/in hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Auflagen eingehalten werden. Dazu dürfen auch Ordner/*innen eingesetzt werden. Es kommt auch vor, dass Order/*innen von den Behörden angeordnet werden. Auflagen ergeben sich größtenteils aus dem Versammlungsgesetz und in den meisten Fällen wird sich auch ein Verweiß auf das Versammlungsgesetz in den Auflagen finden. Typische Auflagen sind kein Alkohol auf der Versammlung, keine Stöcke über einer Dicke von 2 cm oder keine Seitentransparente bei Marschdemos. Diese Auflagen können in Einzelfällen sehr einschränkend sein und natürlich auch als Mittel benutzt werden, um euch in eurer Arbeit zu behindern. Wenn es zu unverschämt wird, empfiehlt es sich, hier einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten. Nicht alles, was Behörden erlassen, ist rechtens. Im Normalfall werden euch die Behörden aber nichts verbieten, was sie rechtlich nicht durchsetzen können und in der Regel sind die zuständigen Sachbearbeiter auch nicht darauf aus, euch eins rein zu würgen. Es sei denn, ihr wart in eurer bisherigen Arbeit sehr erfolgreich ;-)

Was sind Ordner/*innen?

Ordner/*innen sind Personen, die entweder freiwillig von der Versammlungsleitung bestimmt oder von den Behörden vorgeschrieben werden.  Ein/e Ordner/in muss volljährig und meistens durch eine weiße Armbinde mit der Aufschrift „Ordner“ oder „Ordnerin“ gekennzeichnet sein. Die persönlichen Daten eines/einer Ordner/in müsst ihr nirgends angeben. Euch kann lediglich die Anzahl der Ordner/*innen vorgeschrieben werden. Wie ihr diese Posten besetzt, ist eure freie Entscheidung. Ein/e Ordner/in hat die Aufgabe, die Versammlungsleitung zu unterstützen und einen geordneten Ablauf der Versammlung zu gewährleisten. Vor größeren Versammlungen sollten sich die Versammlungsleitung und die Ordner/*innen zusammen setzen, um gemeinsam ein Konzept zu entwickeln, wie die Kundgebung ablaufen soll und wie das ermöglicht werden kann. Wenn jede/r sein ganz eigenes Konzept an den Tag legt, geht es meistens schief. Absprache ist wichtig.

Eine Einladung zum Kooperationsgespräch. Was ist denn das?

Bei größeren Veranstaltungen oder brenzligen Themen kann es passieren, dass ihr von den Behörden zu einem Kooperationsgespräch eingeladen werdet. Bei solch einem Kooperationsgespräch sind ein Vertreter der Behörde, bei der ihr eure Versammlung angemeldet habt und meistens auch die Polizei anwesend. Zu der Polizei ist zu sagen, dass es sich um die so genannte politische Abteilung handeln kann. Grundsätzlich gilt, dass ihr euch auf dieses Gespräch vorbereitet. Am besten besprecht ihr in der Gruppe, was ihr erzählen wollt und in wie weit ihr auf gewisse Fragen eingeht. Keinesfalls beantworten solltet ihr Fragen, die die Aushorchung eurer politischen Verhältnisse beabsichtigen, wie etwa: „Haben sie diese Veranstaltung mit der Gruppe XY geplant?“ „Was machen sie sonst so politisch?“. Politische Diskussionen sollten auch nur sehr bedacht geführt werden. Spielt den Gesprächspartner/*innen keine Infos zu, die ihnen helfen könnten euch einzuschätzen und in eurer Arbeit zu behindern. Kooperationsgespräche stellen aber eher eine Ausnahme dar.

Tipps für die Versammlungsleiter/*innen:

  • Ihr seid für die Versammlung verantwortlich und ihr bekommt im Extremfall auch Ärger. Also lasst euch bei euren Entscheidungen nicht von der Gruppe lenken. Wägt immer selbst ab, ob es für euch in Ordnung ist. Absprache kann hilfreich sein, aber ihr entscheidet.
  • Falls die Versammlung komplett außer Kontrolle gerät, könnt ihr sie für beendet erklären. Am besten macht ihr das per Megafondurchsage. Damit können euch die Behörden für alles, was ab dem Zeitpunkt der Beendung der Versammlung passiert, nicht verantwortlich machen.
  • Falls es sich um eine größere Demo handelt und Ordner/*innen eingesetzt werden, überlegt euch gut, welchen Personen ihr diese/n Posten zuteilt. Ordner/*innen sollten zwar wissen, wann es gilt, die eigenen Leute zurück zu halten oder zu beruhigen, aber nicht, die eigene Demo zerstören. Je größer die Demo desto wichtiger sind die Ordner/*innen.
  • Bei großen Demos ist es hilfreich, immer ein Megafon in der Nähe zu haben. So könnt ihr euch Gehör verschaffen, wenn es nötig ist.

Ausnahme Spontandemos / Eilversammlungen:

Spontandemos entstehen wortgemäß spontan. Diese Demos müssen ca. 15 Minuten vorher bei der örtlichen Polizei gemeldet werden. Wichtig ist, dass Mensch bei der Spontandemo nur Demomaterial dabei hat, welches wirklich spontan aufgetrieben wurde, sonst entsteht der Verdacht, dass die Demo lange geplant war. Oftmals fordert es sehr viel Durchsetzungsvermögen gegenüber der Polizei, bis eine Spontandemo als solche anerkannt wird.